Ein neues Auto, 10.000 Euro in bar oder eine Luxusreise – Traumgewinne, die das Leben verändern können. Doch schnell kommt die Sorge auf: Muss ich Gewinne in Deutschland versteuern? Ruft bald das Finanzamt an und verlangt die Hälfte? Wir klären die rechtliche Lage für Gewinnspiele, Spielshows und Cashback auf leicht verständliche Weise.
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1. Die Grundregel: Reine Gewinnspiele sind steuerfrei
Die fantastische Nachricht vorweg: Gewinne aus echten Glücksspielen und klassischen Gewinnspielen (z.B. Lottogewinne, Verlosungen von Supermärkten, Kronkorken-Codes) unterliegen in Deutschland nicht der Einkommensteuer. Sie fallen unter keine der sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 EStG.
Wenn du beim Krombacher Roulette 1 Million Euro gewinnst oder bei Coca-Cola ein Auto abräumst, gehört dieser Gewinn zu 100% dir. Du musst ihn nicht in deiner Steuererklärung angeben. Der Fiskus geht in diesem Moment leer aus.
2. Die Ausnahme: Gewinne für eine "Leistung"
Die Steuerfreiheit endet genau dort, wo das "Glück" aufhört und die "Arbeit" oder "Leistung" beginnt. Das Finanzamt unterscheidet strikt zwischen Glücksspiel und Leistungsvergütung.
- Fernsehshows (z.B. Wer wird Millionär): Hier scheiden sich die Geister. Lange galt die Regel, dass reine Wissensshows steuerfrei sind. Es gab jedoch Urteile, die Preisgelder als "sonstige Einkünfte" einstuften, wenn der Kandidat aktiv etwas leisten musste (z.B. bei Big Brother oder sportlichen Wettkämpfen). Das klassische Lottospiel oder Verlosungen sind davon aber völlig unberührt.
- Gewinne aus Preisausschreiben (z.B. Architektenwettbewerb): Wenn du ein Logo designst und dafür 5.000€ Preisgeld gewinnst, ist dies eine steuerpflichtige Einnahme, da du für den Gewinn konkret gearbeitet hast.
3. Was passiert mit den Zinsen?
Hier tappen viele Großgewinner in die Falle: Der Gewinn an sich (z.B. 100.000 Euro) ist steuerfrei. Wenn du diese 100.000 Euro jedoch auf einem Festgeldkonto anlegst und im nächsten Jahr 4.000 Euro Zinsen dafür erhältst, sind diese Zinsen kapitalertragsteuerpflichtig (Abgeltungssteuer). Die Früchte des Gewinns müssen also sehr wohl versteuert werden.
4. Produkttests und Sachprämien
Wie verhält es sich, wenn du als Produkttester (z.B. bei ProbePioniere) einen hochwertigen Kaffeevollautomaten erhältst und diesen behalten darfst? Handelt es sich hierbei um ein steuerpflichtiges Einkommen (Sachbezug)?
In der Regel nicht. Für private Produkttester, die gelegentlich Produkte im Wert von unter 256 Euro im Jahr behalten dürfen, greift die sogenannte Freigrenze für sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG). Erst wenn du das Testen gewerblich betreibst (z.B. als professioneller Influencer, der die Produkte systematisch auf eBay weiterverkauft), musst du ein Gewerbe anmelden und Steuern zahlen.
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